Ausländerrecht | Aufenthaltsrecht | Migrationsrecht

Herr Rechtsanwalt Bedenk berät und vertritt Ausländer bzw. Migranten im Hinblick auf die Beantragung

- eines Visums (Besuchsvisum / Touristenvisum, Familienzusammenführung, Studium, Erwerbstätigkeit),

- einer Aufenthaltserlaubnis, insbesondere zum Zwecke des Familiennachzugs (Familienzusammenführung), zum Studium bzw. Studienvorbereitung, zur freiberuflichen / selbständigen Tätigkeit (Gründung eines Unternehmens), zur Arbeitsaufnahme / Beschäftigung (Arbeitserlaubnis),

- einer Arbeitserlaubnis, Anerkennung von ausländlischen Berufsabschlüssen / Hochschulabschlüssen

- einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Recht auf Wiederkehr,

- einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis),

- einer Freizügigkeitsbescheinigung (Europäische Unionsbürger) bzw. einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen oder

- Blaue Karte / Blue Card

über die Vertretung gegenüber Behörden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis hin zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht. Ferner vertritt er auch im Verfahren bei der Härtefallkommission.

Informationsblatt zur Familienzusammenführung

Wir sind nicht im Asylrecht tätig