Ausländerrecht | Aufenthaltsrecht | Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Bedenk berät und vertritt Ausländer bzw. Migranten im Hinblick auf die Beantragung
- eines Visums (Besuchsvisum / Touristenvisum, Familienzusammenführung, Studium, Erwerbstätigkeit),
- einer Aufenthaltserlaubnis, insbesondere zum Zwecke des Familiennachzugs (Familienzusammenführung), zum Studium bzw. Studienvorbereitung, zur freiberuflichen / selbständigen Tätigkeit (Gründung eines Unternehmens), zur Arbeitsaufnahme / Beschäftigung (Arbeitserlaubnis),
- Arbeitserlaubnis, Anerkennung von ausländlischen Berufsabschlüssen / Hochschulabschlüssen
- aus dem Recht auf Wiederkehr,
- einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis),
- einer Freizügigkeitsbescheinigung (Europäische Unionsbürger) bzw. einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen oder
- Blaue Karte / Blue Card
- den Umgang mit einer Duldung,
über die Vertretung gegenüber Behörden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis hin zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht. Ferner vertritt er auch im Verfahren bei der Härtefallkommission.